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Für Tippgeber mit einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit der Energeek Schweiz AG gilt ausschliesslich diese. Die Einreichung eines Tipps begründet für sie keine Annahme der öffentlichen Tippgeber-Vereinbarung.

Keine verbindliche Offerte (Art. 1 OR).

Mit dem Absenden bestätigen Sie, dass der Eigentümer der Weitergabe seiner Daten an uns und an einen geprüften Partnerbetrieb zur Erstellung einer Offerte ausdrücklich zugestimmt hat (revDSG). Siehe Datenschutz und AGB.